Damit Natur und Landschaft erhalten bleiben und somit Naturgenuss und Erholung für alle weiterhin erlebbar sind, beachten Sie bitte beim Befahren des Sees die folgenden rechtlichen Bestimmungen. Diese ergeben sich aus der Dümmer- und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) sowie aus den Verordnungen der einzelnen Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete.
Herzlich willkommen am Steinhuder Meer, einem Gebiet von europäischer Bedeutung aus dem Netz „Natura 2000“. Das Steinhuder Meer ist das größte Binnengewässer in Niedersachsen. Seine ausgedehnte Wasserfläche, sein naturnahes Ufer, das mit Schwimmblatt-, Röhricht- und Schilfbeständen bewachsen ist, sowie seine flachen Sandbänke sind für eine Vielzahl an Brut- und Rastvögeln und für zahlreiche gefährdete Tier- und Pflanzenarten ein wertvoller Lebensraum. Diesen gilt es zu erhalten und zu schützen.
Das Steinhuder Meer dient zudem der Erholung. Neben Radfahren, Wandern und Naturbeobachtungen sind Schwimmen, Segeln, Surfen und Kanu fahren beliebte Freizeitaktivitäten.
Einzuhaltende Bestimmungen
Das Befahren des Steinhuder Meers ist nur vom 20. März bis 31. Oktober erlaubt (Winterbefahrensverbot). Lediglich der mit Bojen gekennzeichnete Bereich des Surfgebietes Mardorf darf bis zum 15. November von Surfer*innen und Kite-Surfer*innen befahren werden.
Nachts (d.h. eine Stunde nach Sonnenuntergang bis eine Stunde vor Sonnenaufgang) ist das Befahren untersagt.
Die in der Karte rot schraffierten Naturschutzgebiete dürfen nicht befahren oder betreten werden. Der blau/grün schraffierte Bereich des Rückzugsraum für Wasservögel darf als vorgezogenes Winterbefahrensverbot in der Zeit vom 15. September bis 31. Oktober nicht befahren werden. Bojen bilden die wasserseitige Grenze der Naturschutzgebiete und des Rückzugsraumes für Wasservögel.
Das Befahren von Röhricht-, Seggen- und Schwimmblattbeständen, wie Seerosenfeldern, ist auf dem gesamten See verboten.
Das Surfgebiet in Mardorf darf nur zum Surfen und Kite-Surfen befahren werden. Baden ist dort nicht erlaubt.
Kite-Surfen außerhalb des Surfgebietes Mardorf ist verboten.
Der Badestrand Mardorf und der Badebereich der Badeinsel Steinhude dürfen nicht befahren werden. Sie sind mit roten Bojen gekennzeichnet.
Das Einsetzen und Anlegen ist nur in Häfen, an Stegen oder an Kran- und Slipanlagen sowie an den in der Karte gekennzeichneten Stellen gestattet.
Außerhalb von Hafenanlagen dürfen Boote, Surfbretter oder SUP-Boards nicht auf den Ufern gelagert oder abgestellt werden.
Es ist nicht erlaubt, mutwillig Tiere zu beunruhigen oder zu fangen und Pflanzen zu entnehmen.
Das Heranfahren an die durch senkrechte Holzstangen gekennzeichneten Reusen-Standorte ist nicht zulässig. Zudem ist das Festmachen an den Stangen, an Bojen, Tonnen, Aussichtstürmen und Aussichtsplattformen nicht erlaubt.
Jede Person hat sich so zu verhalten, dass andere nicht geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt werden. Bitte vermeiden Sie außerdem ruhestörenden Lärm sowie die Beschädigung von Beobachtungseinrichtungen.