Naturschutzgebiet Totes Moor

Heckrinder im Einsatz

Totes Moor bei Neustadt am Rübenberge

Späte Traubenkirsche soll durch Beweidung zurückgedrängt werden: Dalina, Dana, Delia, Erna und Bert haben auf einer Weide bei Schneeren einen wichtigen Job übernommen.

Die kleine Herde Heckrinder um den Jungbullen Ludger, Abbildzüchtungen des 1627 ausgestorbenen Auerochsen, trägt als "Landschaftsgärtner" zur Pflege des Grünlandes im Naturschutzgebiet Totes Moor bei. Die seltenen Nutztiere sollen insbesondere dabei helfen, unerwünschte botanische Eindringlinge zurückzudrängen.

Die ganzjährige Beweidung

ist ein gemeinsames Projekt der Region Hannover mit der Serengeti-Park Stiftung und wird wissenschaftlich begleitet. Im kommenden Jahr sollen Ludger und Co. weitere Flächen pflegen – im Dienste der Artenvielfalt.
Wie in ganz Norddeutschland  breitet sich die Späte Traubenkirsche (Prunus serotina) auch im neuen Naturschutzgebiet Totes Moor aus. Diese aus Nordamerika eingeschleppte Pflanzenart bildet sehr dichte Bestände und verdrängt dadurch heimische Arten. Gerade in Naturschutzgebieten, die Rückzugsräume für viele bedrohte Arten sind, ist das auch als "Waldpest" bekannte Rosengewächs eine existentielle Bedrohung für die heimische Artenvielfalt (Biodiversität).

Heckrinder sind Nutztiere

Dies war der Anlass für das 2015 von der Region Hannover und der Serengeti-Park Stiftung gestartete Projekt: Beide Aufgaben, die Pflege der Grünländer sowie die Bekämpfung der Späten Traubenkirsche durch Verbiss sollten in einem Teil des Naturschutzgebietes Totes Moor durch Heckrinder erfolgen. Die durchschnittlich 500 bis 800 Kilogramm schweren Pflanzenfresser sind besonders geeignet für eine Beweidung auch in den Wintermonaten, da sie sehr robust und genügsam sind. In artgerechter Haltung vertragen sie Kälte und Schnee sehr gut.

Die Flächen des Beweidungsprojektes

wurden von der Region Hannover erworben. Im Juni 2016 Jahres zogen dann drei Kühe und zwei Kälber auf die Flächen. Kurz danach folgte Bulle Ludger aus der Oranienbaumer Heide. Die Betreuung der Tiere hat der Schneerener Landwirt Stephan Ruhnow-Thieße übernommen, der durch seinen Bison- und Milchkuhbetrieb Erfahrung mit Großtieren besitzt. Aufgrund der Größe des derzeitigen Gebietes müssen die Rinder im Winter noch zugefüttert werden.
Der Nordrand des Naturschutzgebietes Totes Moor ist vom Übergang des Hochmoores in die höher liegende Sandgeest mit eingestreuten landwirtschaftlichen Nutzflächen geprägt. Der Erhalt dieses vielfältigen und besonders artenreichen Lebensraumes erfordert eine  Pflege, insbesondere die der Grünlandflächen. Neben der maschinellen Bearbeitung bietet sich extensive Beweidung für den Erhalt einer abwechslungsreichen und kleinräumigen Offenlandschaft an, in der möglichst viele Arten einen Lebensraum finden.
Im letzten Herbst wurden weitere ehemalige Ackerflächen mit einer artenreichen heimischen Saatgutmischung eingesät und eingezäunt. Dort sollen die Heckrinder ab diesem Sommer aktiv werden.

Förderrichtlinie Biodiversität

Die Region Hannover setzt sich als Mitglied des Bündnisses "Kommunen für biologische Vielfalt" für den Erhalt und die Verbesserung der Artenvielfalt im Regionsgebiet ein. Sie  unterstützt Zuschüsse Maßnahmen, die sich positiv auf den Arten- und Biotopschutz in der Region Hannover auswirken. Als fachliche Grundlage für die Beurteilung von geplanten Maßnahmen dienen der Landschaftsrahmenplan der Region Hannover und die Niedersächsische Strategie für den Arten- und Biotopschutz.

Fördergelder

Gefördert werden die Durchführung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für gefährdete Tier- und Pflanzenarten durch Erstinstandsetzung von Biotopen; die Neuanlage von Landschaftselementen, wie zum Beispiel Hecken, Feldgehölze, Waldränder, Kleingewässer, Saumstreifen und Brachen und extensiv genutztes Grünland.
Gelder können auch beantragt werden für die Reaktivierung natürlicher Auen, die Aufwertung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie Rastplätzen und Wanderungsrouten von gefährdeten Tierarten.
Jährlich stehen dafür im Regionshaushalt bis zu 200.000 Euro zur Verfügung.

(Veröffentlicht: 13. Januar 2017)

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